Tatsachen

Die Grüne Branche boomt.

Leider kommt es immer häufiger vor, dass die Arbeiten von Fachfremden ausgeführt werden. Das Problem dabei ist eine nicht fachgerechte Ausführung. Als Laie kann man die Fehler der ausführenden nicht immer auf Anhieb erkennen. Leider kommt es oft erst einige Zeit später zu Mängeln an der erbrachten Leistung.

 

Was können Sie tun?

Eine sehr gute Methode ist die Bauüberwachung durch einen Fachkundigen.

 

Wenn es schon zu einem Mangel gekommen ist, können Sie sich ein Gutachten anfertigen lassen. Damit können Sie den ausführenden Betrieb konfrontieren und eine außergerichtliche Einigung erzielen.

 

Unser Leistungsspektrum:

Unsere Leistungen umfassen die Beratung, Planung und Betreuung Ihrer Gartengestaltung. Sie können aus mehreren Planungsstufen wählen. Vom groben Entwurf bis hin zu exakten Ausführungsplänen mit detaillierter Pflanzplanung.

 

Gartenplanung

 

Eine Wohlfühloase erschaffen damit man sich zum Feierabend entspannen kann. Ganz nach Ihren Wünschen umgesetzt. Eine fundierte Planung damit bei der Ausführung alles reibungslos abläuft. Genau das bekommen Sie. 

Unsere Schwerpunkte

Gutachtenerstattung über Ihre Außenanlage

 

Warum sollten Sie ein Gutachten anfertigen lassen?

 

Einer der wichtigsten Gründe ist die außergerichtliche Einigung in einem Schadensfall. Wenn bei Ihenen im Bereich der vereinbarten Gewährleistungsfrist ein Schaden entstanden ist und die Parteien sich über die Regulierung nicht einigen können.

 

Des weiteren kann vor einem Eingriff in eine bestehende Anlage der aktuelle Zustand festgehalten werden um im Nachhinein langen Streitigkeiten über eventuell verursachte Schäden aus dem Weg zu gehen.

Kosten für ein Gutachten

 

Es gibt verschiedene Wege der Abrechnung von Gutachten.

Zum einen kann der Sachverständige einen Honorarvertrag mit dem Kunden vereinbaren. Dabei wird ein Stundenhonorar vereinbart, zzgl. der aktuell gültigen Mehrwertsteuer.

 

Die Nebenkosten werden pauschal abgerechnet, darunter fallen Telekommunikationskosten, etc. Kosten für Porto und Vervielfältigungen werden nach Belegen abgerechnet.

 

Eine weitere Möglichkeit ist die pauschale Abrechnung. Dabei ist der Aufwand und die benötigten Mittel abzuschätzen. Deshalb ist dieser Wert immer individuell. 

 

Der Erfüllungsort des Sachverständigen für das Gutachten ist der Bürositz.

Druckversion | Sitemap
© Copyright by Bastian Hartmann

Suchen Sie einen Gutachter?

Bastian Hartmann

staatl. gepr. Techniker Garten- und Landschaftsbau

 

Am Sonnenberg 57

61279 Grävenwiesbach

 

Tel.: +49 6086 4538674

 

b.hartmann@sachverstaendigergalabau.onmicrosoft.com

 

Nutzen Sie auch unser Kontaktformular.